| HuTa AGB | | | - Im Vertrag genannter Hund/genannte Hunde soll/sollen während der angegebenen Zeit in der Hundetagesstätte HuTa Saar untergebracht werden. Die Hundetagesstätte verpflichtet sich, den Hund/die Hunde in den dem Besitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen.
- Die Hunde werden in Gruppen untergebracht, jeweils nach Größe, Alter, Verträglichkeit.
- Aufgrund der Gruppenhaltung können keine läufigen Hündinnen aufgenommen werden und werden sie während des Aufenthaltes läufig, müssen sie sofort abgeholt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis!
- Ein Tagesstättenplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist sowie eine Reservierungsgebühr von 50% als Anzahlung bezahlt wurde. Sie erhalten dann diesen Vertrag von uns unterschrieben als Buchungsbestätigung und Quittung per Post oder Fax zurück.
- Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
- Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund ausreichend geimpft (Grundimmunisierung als Welpe, gültige Tollwutimpfung) und haftpflichtversichert ist und zu dem keine ansteckenden Krankheiten hat (Impfpass und Versicherungsbestätigung bitte mitbringen).
- Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird und wir die Entscheidung darüber treffen, wann dies der Fall ist. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Die HuTa Saar übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Hundes entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt nicht vor, wenn der Hund bei Unverträglichkeit oder vorübergehend in einem der hierfür vorgesehenen Zwinger untergebracht wird. - Aufgrund der Gruppenhaltung bzw. des Gruppenauslaufes, mit dem Ziel innerartlichen Sozialkontakt zuzulassen, besteht auch hier die Gefahr, das Hunde trotz bester Aufsicht kleinere Verletzungen davon tragen und auch hier kommt der Besitzer für die tierärztlichen Kosten auf.
- Die HuTa Saar haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 30,00 Euro Entschädigungsaufwand zu bezahlen. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Anzahlungsbetrag.
- Zahlungskonditionen: Der HuTa Aufenthalt ist im Voraus zu bezahlen in Bar oder Überweisung. Bei Online Buchung wird eine Gebühr von 50 % des gesamten Aufenthaltsbetrages fällig die in voraus in Bar oder Überweisung bezahlt werden muss.
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